Unterlagen bei dem Amtsgericht Linz am Rhein beantragen
Am Konvikt 10
53545 Linz am Rhein
Rheinland-Pfalz
Deutschland
bequem von zu Hause beantragen
unkompliziertes Formular
wenige Schritte zum Antrag
kein Termine nötig
schnell, einfach und sicher
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.
Zum Beispiel ist es kein berechtigtes Interesse, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind oder sich nur allgemein über die Immobilie informieren möchten. Wenn Sie konkrete Kaufabsichten haben und diese nachweisen können (z. B. einen Entwurf des Vorkaufvertrages vorlegen können) dann ist normalerweise ein berechtigtes Interesse vorhanden (Allerdings haben die Grundbuchämter hier verschiedene Ansichten.).
Normalerweise können bei allen deutschen Amtsgerichten - somit auch beim Amtsgericht Linz am Rhein - folgende Unterlagen beantragen:
- Grundbuchauszüge ohne Beglaubigung
- Grundbuchauszug mit Beglaubigung (amtlicher Grundbuchauszug)
- Teilungserklärungen
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Weitere Informationen können Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.
*Sie werden zu einem von uns bereitgestellten kostenpflichtigen Online-Formular weitergeleitet, mit diesem beantragen Sie Ihre Unterlagen schnell, einfach und sicher.